Das Sortenrecht

Anwendungsbereich:
Vermehrung neuer Züchtungen von Nutz- und Zierpflanzen.

Ausschlüsse:
Alle Pflanzensorten, die nicht im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz aufgeführt sind.

Voraussetzungen:
Die Pflanzensorte muß neu, hinreichend homogen, beständig und unterscheidbar sein sowie eine eintragungsfähige Bezeichnung aufweisen.

Laufzeit:
Der Sortenschutz beträgt 25, in Ausnahmefällen 30 Jahre.



Der Halbleiterschutz

Anwendungsbereich:
Mikroelektronische Halbleiter (Chips) mit Mehrschichtaufbau.

Voraussetzungen:
Geschützt werden "dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographien), wenn und soweit sie Eigenart aufweisen". Das ist in der Regel immer dann der Fall, wenn es sich um eigene Leistungen handelt, die nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit sind.

Laufzeit:
Maximal zehn Jahre. Die Schutzdauer beginnt - je nach Voraussetzungen - entweder mit der Anmeldung oder mit der ersten geschäftlichen Verwertung.

Das Urheberrecht

Anwendungsbereich:
Geschützte Werke sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, insbesondere Sprachwerke, Werke der Musik, der Tanzkunst, der bildenden Künste einschließlich der Baukunst sowie Lichtbild- und Filmwerke.

Ausschlüsse:
Zufallswerke; unpersönliche Schöpfung, beispielsweise durch Computer oder Automatenfoto

Voraussetzungen:
Es muß eine persönliche, geistige Schöpfung mit Neuheit und Eigenart vorliegen.

Laufzeit:
Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

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