Das Geschmacksmuster (DESIGN)

Anwendungsbereich:
Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für die ästhetische Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich läßt sich das Design aller Erzeugnisse schützen. Es handelt sich um ein amtlicherseits nicht geprüftes Schutzrecht, dessen Rechtsbeständigkeit vor einem Streitfall zu ermitteln ist.

Voraussetzungen:
Das Muster muß am Anmeldetag neu gewesen sein und Eigenart aufgewiesen haben. Hierbei bleiben Bekanntmachungen außer Acht, die nicht länger als ein Jahr vor dem Anmeldetag durch den Entwerfer erfolgten.

Laufzeit:
Maximal 25 Jahre ab Anmeldedatum, in fünf-Jahres-Schritten verlängerbar.

Auslandsschutz:
Neben der Anmeldung einzelner, nationaler Geschmacksmustern besteht die Möglichkeit, Schutz über ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Geltung in der gesamten Europäischen Union oder eine Internationale Geschmacksmusteranmeldung nach dem Haager Musterabkommen in ausgewählten Ländern zu erhalten. Die letzten beiden Schutzrechte unterscheiden sich vor allem dadurch, dass das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein einheitliches Recht und das Internationale Geschmacksmuster ein Bündel nationaler Rechte ist.
Home     Impressum       English